79 % sehen das Risiko, wegen der steigenden Mieten in Armut zu geraten

4 von 5 Menschen in Deutschland sehen den Zusammenhang zwischen hohen Mieten und Armut im Land. Das ist nicht nur eine gefühlte Wahrheit, sondern die wachsende Angst lässt sich auch statistisch mit einer wachsenden Gefährdung belegen. Tatsächlich wird die Rendite der einen mit der Armut der anderen erkauft.

Die Miete frisst das Leben auf

Unsere Kampagne stellt eine Reihe von Zahlen in den Mittelpunkt, die in einer Studie im Auftrag der Caritas erhoben wurden. Darin heißt es auch: „Hohe Wohnkosten stellen für 79 Prozent der Befragten ein erhebliches Armutsrisiko dar.“ Das sind 4 von 5 Menschen in Deutschland.

Eine Auswertung des Mikrozensus belegt diesen Eindruck: Fast vier von zehn Haushalten müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Etwa jeder sechste Haushalt zahlt sogar mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete. Die Mietbelastung in Deutschland ist damit auch im internationalen Vergleich sehr hoch (Quelle: Statista, 2018 nach Eurostat).

Von einer Überbelastung spricht die Sozialwissenschaft, wenn mehr als 30 Prozent des Einkommens für das Wohnen aufgewendet werden muss. Davon sind in den Großstädten heute 5,6 Millionen Mieter*innen betroffen. Gut eine Million Haushalte (mit 1,6 Millionen Bewohner*innen) müssen mehr als die Hälfte des Einkommens für die Kaltmiete ausgeben.

In den Großstädten treiben die Mietkosten die Menschen in die Armut

Etwa 1,3 Millionen Haushalte können nach Abzug der Mietzahlung nur noch über ein Resteinkommen verfügen, das unterhalb der Hartz-IV-Leistungen liegt. (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, 2017).

Und nicht zu vergessen: Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht, hat neben dem Regelsatz Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten. Doch die Obergrenzen für die Mieten, die das Jobcenter übernimmt, entsprechen in Großstädten nicht den real aufgerufenen Mietpreisen. Kommt eine Mieterhöhung, dann heißt das für nicht wenige Erwerbslose und Aufstockende, dass sie zusätzlich etwas von ihrem ohnehin mickrigen Regelsatz für die zu hohe Miete absparen müssen, um in ihrer Wohnung und ihrer Nachbarschaft bleiben zu können. Die Anhebung der Mietobergrenze in Berlin zu 2018 war längst überfällig (und bleibt dennoch ungenügend). Die Kehrseite ist allerdings, dass auch das Mehr an der steuerfinanzierten Transferleistung so direkt in die Kassen der Immobilienwirtschaft fließt.

Umziehen macht arm

Oder einfach umziehen? Bei Neuvermietungen auf dem angespannten Wohnungsmarkt bekommt in der Regel der solventeste Mieter oder die solventeste Mieterin den Zuschlag. Menschen mit normalen und geringen Einkommen haben kaum eine Chance, an Wohnungen zu kommen. Selbst am Stadtrand müssen sie um die wenigen verfügbaren Wohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment konkurrieren. Bewerber*innen mit einer Behinderung, einem arabischen Name oder z.B. einem syrischen Pass erleben zusätzlich Diskriminierung – und müssen häufig höhere Mieten für minderwertige Wohnungen zahlen, um überhaupt unterzukommen. Darum stimmt der Satz: „Umziehen macht arm“.

Der Immobilienmarkt funktioniert – als eine Umverteilungsmaschine von unten nach oben. Wer hat, dem wird gegeben. So können dann auch börsennotierte Immobilienunternehmen wie Vonovia oder die Deutsche Wohnen Monat für Monat dadurch Rendite abschöpfen, dass Mieter*innen einen immer höheren Anteil ihres Einkommens für ein Dach über dem Kopf aufwenden müssen – und ihnen immer weniger zum Leben bleibt.

Viele Initiativen fordern diese Maßnahmen:

  • Einen verbindlichen Mietspiegel, der sämtliche Mieten abbildet, die bezahlt werden, so dass ein echter Durchschnittswert ermittelt und sichtbar wird, der dann als Bemessungsgröße für mögliche Höchstsätze und Mietsteigerungen verwendet wird. Der bestehende Mietspiegel (erfasst werden nur Neuvermietungsmieten der letzten 3 Jahre) ist ein Instrument zur Mietsteigerung und muss abgeschafft werden.
  • Die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum darf höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Mieter*innenhaushaltes betragen.
  • Erhöhung der Sozialraumquoten (= belegungsgebundene Wohnungen) bei Neubau und insbesondere bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften.
  • Verbot von ersatzlosen Kündigungen und Zwangsräumungen

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